Beglaubigungen. Wir machen es offiziell.
Sämtliche Übersetzungen können auf Wunsch durch einen vom Gericht bestellten und beeidigten Übersetzer amtlich beglaubigt werden (gegen Gebühr).
Sämtliche Übersetzungen können auf Wunsch durch einen vom Gericht bestellten und beeidigten Übersetzer amtlich beglaubigt werden (gegen Gebühr).